Die gestoppte Reform des hessischen Kommunalwahlrechts ist ein wichtiges Signal – auch für uns in Schmitten.

Die geplanten Änderungen hätten das Gewicht der Stimmen zugunsten großer Parteien verschoben und damit die Vielfalt in den Gemeindeparlamenten geschwächt.
Der Hessische Staatsgerichtshof hat nun klar entschieden: Die Reform verstößt gegen die Verfassung und gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit. Ein starkes Urteil für eine lebendige kommunale Demokratie.

Wir als b-now haben bei der Kommunalwahl 2021 rund 12 % der Stimmen erhalten und sind drittstärkste Kraft geworden. Wir wären damals selbst nicht betroffen gewesen, wenn die beabsichtige Reform angewandt worden wäre. Aber darum geht es nicht:

Uns ist wichtig, dass jede Stimme zählt. Auch die von kleineren Gruppen, neuen Ideen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern.

Vielfalt stärkt Gemeinden. Beteiligung stärkt Demokratie.

Und genau deshalb freuen wir uns über dieses Urteil: Es schützt die Offenheit unseres Wahlrechts und sichert, dass Engagement vor Ort weiterhin zählt.